Mietbedingungen für Wohnmobile
Bevor Sie das Abenteuer beginnen, machen Sie sich mit unseren Standard-Mietbedingungen am Ende der Seite vertraut
Die Reservierung gilt ab dem Moment der Vorauszahlung von 50% des Mietpreises. Die restlichen 50% müssen spätestens 15 Tage vor Mietbeginn bezahlt werden. Falls die Reservierung für eine Anmietung vorgenommen wird, die in weniger als 15 Tagen beginnt, muss der gesamte Mietpreis bezahlt werden. Im Falle einer Stornierung wird die Vorauszahlung nicht an den Kunden zurückerstattet.
Die Kaution, deren Höhe von der Wahl des Wohnmobils abhängt, wird am Tag der Übernahme des Wohnmobils hinterlegt. Wenn der Camper zurückkehrt und alles in dem Zustand ist, in dem es bei der Übernahme war, wird die Kaution in voller Höhe zurückerstattet.
Tipp: Überprüfen und fotografieren Sie alle festgestellten Schäden sowohl außen als auch innen gründlich, denn mit der Vertragsunterzeichnung erkennen Sie an, dass Sie das Camper in einem ordnungsgemäßen und unbeschädigten Zustand abgeholt haben. Etwaige zusätzliche Schäden werden gemäß der Preisliste, die Sie bei der Abholung des Fahrzeugs erhalten, von der Kaution abgerechnet.
Der Vertrag, den Sie bei der Übernahme des Wohnmobils unterschreiben, enthält die folgenden Artikel und bitte lesen Sie ihn sorgfältig durch:
1. Zusätzlich zu diesem Mietvertrag „VIV Wohnmobilvermietung“ vermietet der Vermieter an den in diesem Vertrag genannten Nutzer, nachfolgend Mieter einen Wohnmobil für den im Formular vereinbarten Zeitraum zu den nachstehenden Bedingungen;
2. Der Mieter oder Wohnmobilfahrer, der mindestens 28 Jahre alt ist, muss seinen Personalausweis oder Reisepass sowie einen Führerschein der entsprechenden Kategorie mitbringen, den er seit mindestens 5 Jahren besitzt.
3. Dieser Vertrag identifiziert das Fahrzeug durch sein Kennzeichen und überprüft das Datum und die Uhrzeit, ab der der Mieter das Fahrzeug übernimmt oder zurückgibt
4. Der Mietpreis wird in Dinar angegeben und spätestens bei der Fahrzeugübernahme bezahlt. Im Falle einer Minderung der Miete durch den Mieter ist der Vermieter nicht verpflichtet, das im Voraus bezahlte Geld zurückzuerstatten.
5. Der Service beinhaltet nicht: Kraftstoff-, Maut-, Reifen- und Glasschäden.
6. Die Kaution ist obligatorisch und wird bei der Abholung des Wohnmobils hinterlegt. Nach Rückgabe des Fahrzeugs, wenn sowohl außen als auch innen alles in Ordnung ist und der Kraftstoff auf dem gleichen Stand wie bei der Fahrzeugübernahme steht, wird die Kaution in voller Höhe an den Mieter zurückerstattet. Bei Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs hat der Vermieter das Recht, die Kaution nicht an den Mieter zurückzugeben.
7. Versicherung – Die maximale Beteiligung an Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs ist die Höhe der Kaution. Bei Schäden, die durch das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht wurden, wird die Kaution nach Beendigung der Zahlungsaufforderung aus der Versicherung des Verkehrsunfallverursachers zurückerstattet. In jedem Fall ist ein POLIZEIPROTOKOLL erforderlich. Wenn der Mieter kein polizeiliches Führungszeugnis hat und der Schaden am Fahrzeug den Betrag der Kaution übersteigt, hat der Vermieter das Recht, die Differenz gerichtlich geltend zu machen. Bei Fahrzeugdiebstahl ist der Mieter zur Rückgabe des Schlüssels und der Fahrzeugpapiere verpflichtet. Bei Trunkenheit am Steuer, unter Drogeneinfluss oder falls der Kunde falsche Angaben zu seinen persönlichen Daten gemacht oder gefälschte / falsche Dokumente vorgelegt hat, erlischt die Versicherung und der gesamte Schaden wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
8. Bei Verlust von Schlüsseln oder Dokumenten des Wohnmobils ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter 250 € in Dinar-Gegenwert zuzüglich der Kosten für die Lieferung von Ersatzschlüsseln an den Ort zu zahlen, an dem sich der Mieter befindet.
9. Das Rauchen im Fahrzeug ist strengstens verboten, wenn sich das Fahrzeug bei der Rückgabe wie Zigaretten anfühlt, hat der Vermieter das Recht, 100 € von der Kaution in Dinar für die Kosten der gründlichen Reinigung des Wohnmobils zu verlangen.
10. Der Vermieter übergibt dem Mieter das Fahrzeug ordentlich und sauber. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug im bestimmungsgemäßen Gebrauch in regelmäßig verschmutztem Zustand zurückzugeben. Wenn der Mieter das Fahrzeug in stark verschmutztem Zustand zurückgibt, hat der Vermieter das Recht, 100 € in Dinar für eine gründliche Wäsche zu berechnen
11. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zu dem im Vertrag genannten Termin, spätestens jedoch um 13:00 Uhr, an den Vermieter zurückzugeben. Bei Verspätung beträgt die Toleranz eine Stunde, jede weitere Stunde Verspätung wird mit € 20 berechnet, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde. Falls der Mieter den Mietvertrag verlängern möchte, kann er dies nur mit Zustimmung des Vermieters tun, der je nach Fahrzeugreservierung darüber entscheidet.
12. Das Fahrzeug darf nicht für andere Zwecke als für Reisen verwendet werden. Es ist auch verboten:
– Untervermietung von Fahrzeugen;
– Weitergabe an eine andere Person ohne Zustimmung des Vermieters
– zu gewerblichen Zwecken, in welcher Form auch immer, wie Personen-, Sach-, Warenverkauf usw.
– bei Überlastung und mit mehr Personen im Wohnmobil als im Fahrzeugschein zugelassen
– auf „Offroad“-Straßen.
– für Personen unter 28 Jahren, die eine Bewilligung unter fünf Jahren oder älter als 70 Jahre haben, es sei denn, der Vermieter stimmt zu
– Fahren durch Personen, deren Bedingungen unzureichend sind oder den Verkehrsvorschriften des Landes, in dem das Fahrzeug verwendet wird, nicht entsprechen (Müdigkeit, Trunkenheit, Behinderung, auch wenn sie vorübergehend ist, unter dem Einfluss von Drogenkonsum usw.).
– Verwendung für illegale Zwecke, Schmuggel von Waren oder Personen
– Ziehen eines vom Vermieter nicht genehmigten Anhängers
– an Orten parken, an denen das Parken verboten ist
– Abfallflüssigkeiten an nicht autorisierten Orten abseihen
– Rennen oder Wettkampf
– höhere Geschwindigkeiten fahren, als die Verkehrsvorschriften des Landes, in dem das Fahrzeug verwendet wird, oder die vom Hersteller angegebenen Höchstgrenzen überschreiten.
Die Verwendung des Fahrzeugs entgegen einer der Bestimmungen dieses Artikels führt zum Verlust der geleisteten Kaution und zur sofortigen Rücknahme des Fahrzeugs mit Ersatz aller Schäden, die dem Fahrzeug, dem Vermieter und Dritten zugefügt wurden. Für eine zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Haftung aufgrund eines Verstoßes gegen diesen Artikel haftet ausschließlich der Mieter.
13. Der Mieter erklärt, dass er mit den geltenden Verkehrsregeln des Landes, in dem das Fahrzeug verwendet wird, vertraut ist. Im Falle einer Vertragsstrafe ist der Mieter allein dafür verantwortlich, dh der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter gezahlte Kosten zu erstatten.
14. Fahrzeugsicherheit: Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug, wenn er nicht reist, auf einem bewachten, ordnungsgemäß abgeschlossenen Parkplatz oder an einem speziell zum Abstellen von Wohnmobilen oder Fahrzeugen vorgesehenen Platz abzustellen. Es ist strengstens untersagt, das Wohnmobil in nicht zugelassenen Bereichen und an Orten, die nicht zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorbereitet sind, unbeaufsichtigt zu lassen. Der Mieter muss aufpassen und haftet für Schäden, die durch unsachgemäßes Parken verursacht werden. Übersteigt der Schaden die Höhe der Kaution, ist der Mieter zur vollständigen Erstattung verpflichtet.
15. Haustiere: Der Transport von Haustieren erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zu Bedingungen, die entsprechend dem Tier und seiner Größe vereinbart werden. Für den Fall, dass der Mieter die Anwesenheit eines Haustieres im Fahrzeug nicht mitteilt, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Strafe von 100 € in Dinar zu verhängen.
16. Es ist verboten, Gasflaschen offen zu halten und in einem fahrenden Fahrzeug zu verwenden.
17. Persönliche Gegenstände, Kleidung oder andere Gegenstände, die in einem gemieteten Fahrzeug transportiert werden, sind nicht versichert.
18. Campern ist es untersagt, in Länder zu reisen, die nicht zuvor vom Vermieter aufgeführt wurden. Bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs in nicht im Vertrag genannten Ländern ist der Mieter verpflichtet, den gesamten Schaden zu tragen.
19. Bei einem reparaturbedürftigen Unfall trägt der Mieter die täglichen Kosten des stehenden Fahrzeugs vollständig.
20. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass die Passagiere oder ihr Eigentum nach Unterzeichnung des Lieferscheins Schäden oder Beschädigungen erleiden.
21. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, Störungen, Schäden oder sonstige Mängel, die nicht in dem vom Mieter zusammen mit dem Vermieter erstellten Lieferprotokoll aufgeführt sind. Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb oder außerhalb des Fahrzeugs vorhandene Schäden oder Anomalien, die nicht im Übergabeprotokoll festgestellt wurden, rechtzeitig bei Übergabe zu melden. Geschieht dies nicht, wird vermutet, dass das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand oder jedenfalls gemäß den Angaben im Ablieferungsprotokoll übernommen wurde.
22. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter bei höherer Gewalt (Verkehrsunfall, eventuelle Störung …) .
23. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mietbeginn aufgrund von mechanischen Störungen, sonstigen Hindernissen oder Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu verschieben. Bei Verzögerungen von mehr als 48 Stunden wird der Vermieter den Mieter unverzüglich benachrichtigen, der eine Rückerstattung erhalten und den Vertrag kündigen kann.
24. Bei einem mechanischen Defekt während der Mietzeit hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Zur Durchführung von Reparaturen muss der Mieter zuvor die schriftliche Zustimmung des Vermieters anfordern und einholen. Die vom Mieter gezahlten Beträge für eventuelle Reparaturen werden bei der Rückgabe des Wohnmobils nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter und mit beigefügter Rechnung erstattet.
25. Der Vermieter haftet nicht für mechanische Störungen oder Unfälle, die während der Mietzeit auftreten können, auch wenn dies zu einer Unterbrechung oder Unterbrechung der Reise führt. Auch wenn der Unfall durch ein Verschulden eines Dritten eingetreten ist, ist der Vermieter nicht zur Rückgabe des Geldes an den Mieter verpflichtet und wenn der Unfall gleich zu Beginn des Mietverhältnisses eingetreten ist.
26. Im Falle einer mechanischen Panne oder eines Unfalls, der das Fahrzeug vorübergehend unbrauchbar macht, gehen alle Kosten für Transport, Restaurant, Hotel oder andere Kosten zu Lasten des Käufers. Bei Reifenpannen und/oder Reifenschäden ist der Kunde verpflichtet, die beschädigten Reifen auf eigene Kosten zu ersetzen.
27. Der Mieter verpflichtet sich, das beschädigte Fahrzeug auf keinen Fall nach der für die Reparatur notwendigen Zeit in der Werkstatt zu lassen. Er verpflichtet sich auch, es nach Behebung des Fehlers an den Vermieter zurückzugeben, auch wenn es sich um eine Verlängerung der zuvor festgelegten Mietdauer handelt.
28. Für alle Streitigkeiten ist das Gericht in Belgrad zuständig.